18.02.2022, 13:31
Aus: Quelle:
https://www.alpenverein.de/neue-pflichte...37830.html
Abgesehen von der handwerklich schlecht gemachten Verordnung kann ich mir diese Steilvorlage nicht entgehen lassen:
GEGEN DIESE ENTMÜNDIGUNG DES BERGSTEIGERS MÜSSEN WIR UNBEDINGT SPAZIEREN GEHEN!!!
ES IST MEIN KÖRPER UND MEIN RUCKSACK! NUR ICH ENTSCHEIDE, WAS ICH AN MEINEM KÖRPER TRAGE UND WAS ICH IN MEINEN RUCKSACK STECKEEEEEEEEE!!!
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https://www.alpenverein.de/neue-pflichte...37830.html
Zitat:Zusätzlich zur verpflichtenden Haftpflichtversicherung bringt das neue Wintersportgesetz zwei weitere Änderungen, die auch für Ski- und Pisstentouren, Schneeschuh- und Winterwanderungen gelten: Wer sich auf Wintertour in Gebiete begibt, in welchen Lawinengefahr herrscht, muss mit LVS-Gerät, Sonde und Schaufel ausgerüstet sein.
Abgesehen von der handwerklich schlecht gemachten Verordnung kann ich mir diese Steilvorlage nicht entgehen lassen:
GEGEN DIESE ENTMÜNDIGUNG DES BERGSTEIGERS MÜSSEN WIR UNBEDINGT SPAZIEREN GEHEN!!!
ES IST MEIN KÖRPER UND MEIN RUCKSACK! NUR ICH ENTSCHEIDE, WAS ICH AN MEINEM KÖRPER TRAGE UND WAS ICH IN MEINEN RUCKSACK STECKEEEEEEEEE!!!
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